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Planung der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs


Geschrieben von Vorstand. Veröffentlicht in LGSZ Aktuelles 2020.

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Warnschild Liebe Sportfreunde,

wie bereits erwartet, lässt die neue Corona-Verordnung der Landesregierung vom 9. Mai weitere Lockerungen zu und erlaubt unter Auflagen und Beschränkungen die Wiederaufnahme des Freiluft-Trainingsbetriebs im kontaktlosen Sport und damit auch in der Leichtathletik. Die Rechtsverordnung für Freiluftsportanlagen des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Konkretisierung der Vorgaben der Corona-Verordnung ist mittlerweile auch veröffentlicht und die Bedingungen, unter denen das Training wieder aufgenommen werden kann sind schon relativ klar.

Zur Wiederaufnahme der Lauf- und Walkingtreffangebote gilt jedoch:

„Sind Lauftreffs im öffentlichen Raum zulässig?
Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.“

Wir haben uns in einer längeren Skype-Besprechung des Hauptausschusses der LG eingehend mit den Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs befasst und auf der Grundlage von Empfehlungen des DOSB, des DLV und der Leichtathletik BW den Entwurf für ein detailliertes „Schutzkonzept“ für das Stadiontraining in unserem Verein verabschiedet.

Dieser Entwurf ist vor allem mit den Verantwortlichen für die Stadien in Mössingen und Hechingen weiter abzustimmen. Dies haben wir am Wochenende bereits in die Wege geleitet.

Auf dieser Grundlage werden wir dann bei den Stadtverwaltungen Hechingen und Mössingen für das Weiherstadion und das Ernwiesenstadion die Freigabe der Stadien für unser Training beantragen. Wir hoffen auf eine zügige Klärung, damit wir möglichst schnell in den Trainingsbetrieb mit Kleingruppen starten können.

Das Training in Corona-Zeiten wird allerdings ganz anders organisiert werden, als wir es bisher gewohnt waren. Dies betrifft beispielsweise die Einteilung in Kleingruppen von maximal 5 Personen, die strikte Einhaltung der Hygieneregeln, Abstandsregelungen zwischen den einzelnen Personen und zwischen Trainingsgruppen, Desinfektion von Geräten, detaillierte Dokumentation der Teilnehmer am Training (für evtl. Nachverfolgung von Infektionsketten) u.v.a. mehr. Der Aufwand für Trainer, Betreuer und die Verantwortlichen wird deutlich größer werden. Unsere Vorbereitungen laufen, einschließlich der Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Seifenspendern, Papierhandtüchern u.a.

Mit unserem Schutzkonzept wollen wir das Infektionsrisiko für alle Beteiligten so gering wie möglich halten. Nur so halten wir einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in das Training für machbar.

Wenn die noch offenen Fragen geklärt sind, können wir über weitere Einzelheiten per Mail und auf unserer Homepage informieren. Bitte um Verständnis, dass wir vorher die einzelnen Regularien und Schutzmaßnahmen noch nicht veröffentlichen. Das könnte bei noch notwendigen Änderungen sonst zu Irritationen führen.

Die einzelnen Altersgruppen der Leichtathletik sowie die Triathleten und die Teilnehmer am Lauftreff und am Walkingtreff werden dann unmittelbar von den Ansprechpartnern und für den jeweiligen Bereich Verantwortlichen direkt informiert.

Wir bauen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Regelungen unseres Schutzkonzeptes und auf die Unterstützung aller Sportlerinnen und Sportler und der Eltern unserer Kinder und Jugendlichen. Es wird für uns alle eine neue Situation und wir werden mit den Regelungen praktische Erfahrungen sammeln und sie bei Bedarf auch anpassen.

Freuen wir uns auf den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Training.

Herzliche Grüße
Der Vorstand