Zum Hauptinhalt springen

Die vierte Coronawelle schränkt die Winterveranstaltungen der LG Steinlach-Zollern ein


Geschrieben von Vorstand. Veröffentlicht in LGSZ Aktuelles 2021.

Warnschild Nicht unerwartet schlägt die vierte Coronawelle zu und schränkt das Vereinsleben abermals ein. Die traditionellen Veranstaltungen der LG Steinlach-Zollern zum Jahresende müssen leider absagt, bzw. modifiziert werden. Das bedeutet im Einzelnen

  • die geplante Vereinsweihnachtsfeier am 10. Dezember fällt aus. Vielleicht schaut der Nikolaus ja bei den Trainingsgruppen der Kinder und Jugendlichen im Training vorbei.
  • Bredles-Lauftreff und -Walkingtreff am 11.Dezember können nicht in der gewohnten Form mit einem Ständerling und den Köstlichkeiten aus den heimischen Weihnachtsbäckereien stattfinden. Als Training im Freien finden Lauftreff und Walkingtreff ganz normal statt.
  • Silvesterlauf und -Walking können ebenfalls nicht in der gewohnten Form stattfinden, also kein Ständerling, keine Verlosung. Aber auch an diesem Silvester bietet die LG Steinlach-Zollern um 11 Uhr einen Lauftreff und Walkingtreff zum Jahresende an.

Das Training findet unter den geltenden Bedingungen bis auf weiteres statt. Änderungen werden ggf. über die Trainer in den Trainingsgruppen bekannt gegeben.
• Für Training im Freien gilt 2G
• Für Training in den Hallen gilt 2G +

Erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer haben nur dann Zutritt zu Sportstätten und Bädern, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht ausgenommen.

Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

Sonderregelungen für Schüler
12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Sport in Hallen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen.

Trotz allem, wir bleiben in Bewegung, aktiv und fit.